Was ist bail in?

Bail-in, auch Gläubigerbeteiligung genannt, ist ein Verfahren zur Sanierung von Banken in einer Krise, bei dem nicht das Geld der Steuerzahler, sondern das Kapital der Bank selbst (vor allem Anleihegläubiger und Großsparer) zur Rekapitalisierung herangezogen wird. Es ist ein Instrument, um Banken zu stabilisieren und zu verhindern, dass Staaten sie mit Steuergeldern retten müssen ("Bailout").

Wichtige Aspekte des Bail-in:

  • Ziel: Vermeidung von Steuergeldern zur Bankenrettung und Schutz des Finanzsystems.
  • Mechanismus: Umwandlung oder Herabschreibung von Forderungen von Gläubigern (z.B. Anleihen, Einlagen über der Einlagensicherungsgrenze) in Eigenkapital der Bank.
  • Betroffene: Inhaber von nachrangigen Anleihen, Inhaber von unbesicherten Anleihen, Großsparer mit Einlagen über der Einlagensicherungsgrenze (in der Regel über 100.000 Euro).
  • Rangfolge: Es gibt eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, in der Gläubiger an der Sanierung beteiligt werden. Zuerst werden Eigenkapitalinstrumente (Aktien), dann nachrangige Anleihen, dann unbesicherte Anleihen und schließlich Einlagen über der Einlagensicherungsgrenze herangezogen. Gesicherte Einlagen und vorrangige Gläubiger sind in der Regel nicht betroffen.
  • Rechtliche Grundlage: Der Bail-in ist in der Europäischen Union durch die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) und in Deutschland durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) geregelt.

Wichtige Themen: